Dr. Moritz v. Campe
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Notar in Schwerin

 

UNTERNEHMEN UND GESELLSCHAFTEN GRÜNDEN

EIN WEGWEISER MIT ERLÄUTERUNG WICHTIGER GRUNDBEGRIFFE

Geschäftsidee in rechter Form 

Ist eine Geschäftsidee geboren und der Entschluss gefasst, Unternehmer zu werden, so sollten Sie zunächst mit Ihrem Steuerberater und Ihrer Bank sprechen. Vielfach wird der Steuerberater schon die steuerlich optimale Rechtsform vorgeben. Die Auswahl an Rechts­formen ist groß – sie reicht vom Einzel­kauf­mann bis zur großen börsennotierten Aktiengesellschaft. Alle Rechtsformen haben Vor- und Nachteile. Steuern, Haftung, Mitspracherechte und Ansehen sind wichtige Faktoren bei der Entscheidung. 

Einzelkaufmännisches Unternehmen (e.K.)
Der einfachste Einstieg ist, das Unternehmen als Kaufmann oder Kauffrau selbst zu führen. Kaufmann wird jeder Gewerbetreibende – außer bei Kleinstbetrieben – automatisch. Wer so kraft Gesetzes Kaufmann ist, muss sich, seine Firma und den Ort seiner Handelsniederlassung mit Hilfe des Notars zum Handelsregister anmelden. Nachteil: Der Einzelkaufmann haftet für Schulden des Unternehmens persönlich und unbeschränkt.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Wer – aus gutem Grund – die persönliche Haftung des Einzelkaufmanns scheut, wird zumeist eine GmbH gründen, deren Mindest­stamm­kapital € 25.000 beträgt. Für die Gründung genügt jedoch anfängliche Einzahlung von € 12.500; der Rest kann später eingezahlt werden. Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person mit eigenen Rechten und Pflichten. Der Vorteil für die Gesellschafter: Für Schulden des Unternehmens haftet nur die GmbH selbst mit ihrem Vermögen, nicht dagegen der oder die Inhaber der GmbH. Geht also die GmbH pleite, ist zwar das Unternehmensvermögen verloren, nicht aber das restliche Privatvermögen des Inhabers. 
Hat allerdings der Inhaber Bürgschaften oder Schuldbeitrittserklärungen für  für Darlehen der Gesellschaft, so haftet er mit seinem Privat­ver­mögen. Hier ist also Vorsicht geboten.

Oft sind es aber auch steuerliche Gründe, die für die GmbH sprechen. Die GmbH unterliegt selbst der Körperschaftssteuer und muss ihre Gewinne versteuern. Darüber hinaus werden ausgeschüttete Gewinne zum Teil auch noch vom jeweiligen Gesellschafter versteuert. Die Einzelheiten wird Ihnen Ihr Steuerberater erläutern können.
Der GmbH-Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Gleiches gilt für den späteren Verkauf bzw. die Übertragung von GmbH-Gesellschaftsanteilen.

Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG)
Seit 2007 gibt es die sogenannte Unter­nehmer­gesell­schaft (UG). Es handelt sich um eine Sonderform der GmbH (siehe oben). Sie unterscheidet sich von der „normalen“ GmbH dadurch, dass bereits ein Stammkapital ab € 1,00 zur Gründung ausreicht. Dafür müssen später jedoch 25% der Gewinne in eine Rücklage eingestellt werden. Abgesehen davon gelten die Bestimmungen des GmbH-Rechtes auch für die Unternehmergesellschaft.

Die Vorteile der UG sind ihre rasche und preisgünstige Gründung. Die Nachteile der UG liegen primär darin, dass sie im Rechtsverkehr noch nicht bekannt ist und bei Banken nur geringe Akzeptanz findet. Wer dauerhaft als Unternehmer tätig sein möchte, sollte eine richtige GmbH gründen.

Kommanditgesellschaft (KG)
Die Kommanditgesellschaft hat mindestens einen Gesellschafter, der unbeschränkt haftet und damit ein großes Risiko trägt (Komplementär). Die anderen Gesellschafter haften nicht, wenn und soweit sie ihre im Handelsregister eingetragene Einlage erbracht haben (V). Diese Gesellschaftsform eignet sich daher für Geschäftspartner, die unterschiedliche Risiken tragen wollen (z.B. Familienbetrieb mit Beteiligung der Kinder). Ein Vorteil liegt ferner darin, dass kein Mindestkapital erforderlich ist. Die KG ist aber auch steuerlich in vielen Fällen attraktiv, weil sie nicht wie die GmbH der Körperschaftssteuer unterliegt; die ausgeschütteten Gewinne werden mit anderen Einkünften des Gesell­schafters zusammen nur nach der Einkommensteuer besteuert. Ist das Haftungsrisiko des Komplementärs uner­wünscht, kann dieses durch die Konstruktion einer GmbH & Co. KG vermieden werden.

Der Gesellschaftsvertrag einer KG kann schriftlich geschlossen werden, sofern darin keine Verpflichtung zum Erwerb von Immobilien oder GmbH-Anteilen enthalten ist. Die Gesellschaft ist dann mit Hilfe des Notars zum Handelsregister anzumelden.

Offen Handelsgesellschaft (OHG)
Bei einer offenen Handelsgesellschaft haften alle Gesellschafter in vollem Umfang für Gesell­schafts­schulden. Wegen der damit verbundenen Risiken ist diese Gesellschaftsform wenig verbreitet. Sie genießt aber bei Banken und Geschäftspartnern eine hohe Bonität. Steuerlich wird sie wie die KG behandelt.

Partnerschaftsgesellschaft
Angehörige Freier Berufe (Architekten, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) können auch eine sog. Partnerschaftsgesellschaft gründen. Diese kann mit beschränkter Haftung versehen werden, wenn im Gegenzug zum Schutz des Kunden bestimmte Berufs­haft­pflicht­versiche­rungen abgeschlossen werden.